Verkehrswertgutachten vom Experten in Freiburg und Umgebung

Den exakten Wert einer Immobilie zu kennen ist in vielen Situationen wichtig. Das gilt nicht nur für den Verkauf oder Kauf, sondern auch bei Streitigkeiten vor Gericht, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder Vermögensaufteilungen und -übertragungen. Unser Sachverständigenbüro ist auf Verkehrswertgutachten und Mietwertgutachten spezialisiert.

Inhaber und Dipl.-Sachvertständiger (DIA) Dirk Schemmer ist von der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und erstellt für Sie gerne ein ausführliches Verkehrswertgutachten.

Immobilienaufnahme

Darum ist ein Gutachten sinnvoll

Ein Gutachten ist sehr detailliert und präzise. Beim Verkehrswertgutachten spielen zum Beispiel die Bausubstanz, der Grad der energetischen Sanierung, etwaige bauliche Mängel sowie die Ausstattung der Immobilie und die umliegende Infrastruktur eine große Rolle. Zudem gehen Einflüsse wie die Nachfrage und das Angebot am regionalen Immobilienmarkt in das Gutachten mit ein. Gründliche Recherchen und eine intensive Besichtigung der Immobilie vor Ort garantieren ein professionell erstelltes Gutachten, das transparent und nachvollziehbar und besonders exakt ermittelt wurde.

 
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Das Verkehrswertgutachten bei Scheidungen und Erbschaften

Wenn eine Immobilie vererbt wird oder Erbengemeinschaften um den Wert streiten, ist ein Verkehrswertgutachten unabdingbar. Falls beispielsweise einer der Erben die Immobilie behält und die übrigen Erben ausbezahlt, ist es wichtig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen. Auch bei einer Scheidung empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten, um die finanziellen Ansprüche der Ehegatten festzulegen. Weitere Anlässe zur Beauftragung eines Gutachters sind unter anderem Zwangsversteigerungen, die Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt oder die Festlegung von Betriebsvermögen.

Neben dem Verkehrswertgutachten haben wir uns auch auf die Erstellung von Mietwertgutachten und Schiedsgutachten spezialisiert. Von uns erhalten Sie sowohl für Wohnimmobilien als auch Gewerbeobjekte und komplexe Wohnanlagen ein ausführliches Mietgutachten, insbesondere wenn eine Mieterhöhung begründet werden soll oder eine Mietminderung im Raum steht. Speziell für Mieten, Pachten oder Verkehrswerte bieten wir ein unabhängiges und unparteiisches Schiedsgutachten an.

Lassen Sie sich beraten!

Sollten Sie noch Fragen zur Erstellung eines Gutachtens im Raum Freiburg im Breisgau und Umgebung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir vereinbaren gerne zeitnah einen Termin mit Ihnen, selbstverständlich auch dann, wenn Sie eine Immobilie kaufen, ein Objekt verkaufen oder eine unabhängige Immobilienberatung möchten.

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Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten in Freiburg

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nach §194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist somit eine Modellberechnung, die den Markt abbildet.

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird je nach Art und Nutzung der Immobilie im Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ermittelt.
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden.
Sachwertverfahren
Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert (§ 16) ermittelt; die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren (§ 14 Absatz 2 Nummer 1) zu berücksichtigen. Derartige Objekte werden in der Regel nicht ertragsorientiert genutzt. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr schätzt solche Objekte im Allgemeinen nach Baukosten oder nach Vergleichspreisen ein. Demzufolge müssen auch bei der Verkehrswertermittlung die Baukosten oder Preise von vergleichbaren Objekten im Vordergrund stehen.
Ertragswertverfahren
Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden. Der Ertragswert ergibt sich im Grundsatz als Summe von Bodenwert und Gebäudeertragswert.

Gibt es einen Unterschied zwischen Verkehrswert und tatsächlichem Verkaufspreis?

Der Verkehrswert ist als der wahrscheinlichste Preis zu verstehen. Aufgrund der teilweise sehr ungleichen Verhandlungsgeschicke des Käufers und Verkäufers, sowie individuellen Kaufmotiven einzelner Käufer kann der ermittelte Verkehrswert vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis abweichen.


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