Erbschaftsimmobilien: Möglichkeiten objektiv betrachtet

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nun noch nicht, was Sie mit der Immobilie am besten machen? 

Wir von Dirk Schemmer Immobilien zeigen Ihnen objektiv alle Möglichkeiten auf, die Ihnen nun zur Verfügung stehen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Wir kennen die Problematiken, die häufig im Falle einer Erbschaft entstehen, gerade wenn es mehrere Erben sind mit unterschiedlichen Vorstellungen. Gemeinsam verhindern wir das Entstehen von Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft oder helfen beim Auflösen von bereits entstandenen Unstimmigkeiten. 

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Grundlage für Erbauseinandersetzungen: Verkehrswertgutachten

Unabhängig davon, wie Sie allein oder die Erbengemeinschaft mit der geerbten Immobilie verfahren möchten, ist es von Vorteil, den Verkehrswert zu ermitteln. Der Verkehrswert dient als Grundlage im Fall einer Erbauseinandersetzung oder eines Verkaufs. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Dirk Schemmer Ihnen ein Verkehrswertgutachten, das im Streitfall auch vor Gericht zählt. Auf dieses neutrale Gutachten können sich alle Erben berufen, da es eine solide Basis für eine gütliche Einigung bildet.

Erbschaftsimmobilie: Verkauf oder Vermietung?

Oft fragen sich Erben, was mit der Immobilie geschehen soll, gerade wenn mehrere Erben gemeinsam eine Entscheidung treffen müssen.

Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei jeder Ihrer Entscheidungen, egal ob Sie die Immobilie vermieten oder verkaufen möchten. Aufgrund unserer Bewertungskompetenz und unseren langjährigen Markterfahrung am Freiburger Immobilienmarkt, wissen wir genau, ob der Verkauf oder die Vermietung Ihrer geerbten Immobilie für Sie die wirtschaftlich sinnvollste Variante ist.

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Erbschaftsimmobilien: erfolgreich verkaufen

Ihren Zielen entsprechend setzen wir uns mit unserer Erfahrung und Expertise für Sie ein. Haben Sie sich zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie entschlossen, fertigen wir für Sie ein aussagekräftiges Exposé.

Zielgruppengerechte Ansprache, ansprechende Bilder und das richtige Marketing gehören für uns zu jedem Verkauf einer Immobilie. Genauso wie die Selektion der Interessenten und die Koordinierung und Durchführung der Besichtigungen. All unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet den Verkauf Ihrer Immobilie für Sie entspannt und effektiv zu gestalten. Und sollten Sie nach dem Notartermin noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.

Sie haben Fragen rund um Ihre geerbte Immobilie, dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Was geschieht mit einer Immobilie, wenn sie vererbt wird?

Eine vererbte Immobilie geht an die Erben über, dies geschieht entweder nach den Regelungen eines Testaments oder nach der gesetzlichen Erbfolge. Die Erben bilden dann eine Erbengemeinschaft, falls sie zu mehreren sind.

Sind Erbschaftsimmobilien steuerpflichtig?

Ja, in Deutschland fällt die Erbschaftssteuer an, wenn der Wert der Immobilie und sonstigen Erbschaften über den persönlichen Freibeträgen der Erben liegt. Die Höhe des Freibetrags und der Steuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie.

Wie wird der Wert einer Erbschaftsimmobilie bestimmt?

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt, der sich an der Lage, der Größe, dem Zustand und der Nutzungsmöglichkeit orientiert.

Kann ich eine Erbschaftsimmobilie verkaufen, wenn sie noch nicht auf mich umgeschrieben wurde?

Für den Verkauf muss die Immobilie rechtlich auf den oder die Erben übertragen sein, was einen Eintrag im Grundbuch voraussetzt. Der Verkauf ist also erst nach der Umschreibung bzw. wenn der Erbschein vorliegt möglich.

Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?

Bei mehreren Erben bildet sich eine Erbengemeinschaft, die gemeinschaftlich über die Immobilie verfügt. Für Entscheidungen wie einen Verkauf ist ein gemeinsamer Beschluss nötig, oder die Immobilie wird nach einer bestimmten Quote aufgeteilt.

Was sollte ich bei einer Erbschaftsimmobilie beachten, wenn ich diese behalten möchte?

Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, sollten Sie deren Zustand und etwaigen Renovierungsbedarf prüfen, die Finanzierung laufender Kosten sicherstellen (z. B. Kredite, Instandhaltung, Steuern) und gegebenenfalls eine Nutzungsmöglichkeit (Selbstbewohnung oder Vermietung) planen.

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Erbschaftsimmobilie nicht selbst nutzen möchte?

Sollten Sie die geerbte Immobilie nicht für den Eigenbedarf nutzen wollen, können Sie entweder einen Verkauf in Betracht ziehen oder das Objekt vermieten. Bei der Vermietung können Sie von den laufenden Mieteinnahmen profitieren, müssen sich jedoch um die Instandhaltung und die Belange der Mieter kümmern. Eine andere Option könnte auch die Nutzung als Ferienwohnung oder die Umwandlung in eine Gewerbeimmobilie sein, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen.

Müssen alte Lasten und Hypotheken der Erbschaftsimmobilie von mir übernommen werden?

Ja, mit der Erbschaftsimmobilie übernehmen Sie auch die damit verbundenen Lasten, wie etwa bestehende hypothekarische Belastungen. Es ist wichtig, sich vorab genau über eventuelle Verbindlichkeiten zu informieren. In gewissen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, aus finanziellen Gründen die Erbschaft auszuschlagen.

Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen, um die Erbschaftsimmobilie auf meinen Namen umzuschreiben?

Die Umschreibung einer Erbschaftsimmobilie erfordert einen Erbschein oder eine notarielle Beglaubigung des Testaments. Mit diesen Dokumenten kann dann beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung beantragt werden. Ein Notar kann diesen Prozess begleiten und für Sie durchführen.

Kann ich eine erhaltene Erbschaftsimmobilie ausschlagen?

Ja, die Ausschlagung einer Erbschaft, und damit auch einer Erbschaftsimmobilie, ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls möglich. Diese Frist gilt ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft und der damit verbundenen Verpflichtungen Kenntnis erlangen.

Dirk Schemmer Immobilien e.K.

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