Das neue GEG – was kommt auf Immobilienbesitzer 2024 zu?

Der Klimaschutz gewinnt in Deutschland zunehmend an Relevanz und wirkt sich unmittelbar auf die Immobilienbranche aus. Damit Häuser und Wohnungen künftig größtmögliche Energieeffizienz aufweisen, hat der Bundestag im September ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, dass ab Januar 2024 gilt. Worum es dabei geht und was Sie als Immobilieneigentümer nun wissen müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG besteht seit November 2020. Es regelt die energetischen Anforderungen an alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und beinhaltet unter anderem Vorschriften zur Heizungstechnik, dem Wärmedämmstandard und dem Einsatz von erneuerbaren Energien beim Neubau einer Immobilie. Außerdem legt es fest, wann und wie ein Bestandsgebäude beim Kauf saniert werden muss.

Die Änderungen auf einen Blick

Das überarbeitete GEG, das auch “Heizungsgesetz” genannt wird, tritt ab Januar 2024 in Kraft. Für neu installierte Heizungen gilt dann, dass diese zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Damit soll effektiver Klimaschutz betrieben und die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien verringert werden. 

Bei der Umsetzung gibt es allerdings Unterschiede: Für neu errichtete Immobilien in Neubaugebieten gilt die Regel direkt ab Anfang 2024, während Sie in Großstädten als Eigentümer einer Bestandsimmobilie oder einem Neubau in Baulücken bis spätestens zum 30. Juni 2026 Zeit haben. In kleineren Städten (unter 100.000 Einwohner) müssen Sie die Vorschriften ab dem 1. Juli 2028 befolgen.

Auf diese Heizanlagen können Sie umsteigen

Auf welche erneuerbaren Energien Sie umsteigen, ist Ihnen überlassen. Sie haben beispielsweise die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung, die mit Holz oder Pellets betrieben wird, einer Stromdirektheizung, einer Solarthermie-Hybridheizung oder einer Gasheizung, die mindestens 65 Prozent biogenes Flüssiggas oder nachhaltiges Biomethan nutzt.

Fördermöglichkeiten vom Staat

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Fördermittel bereit, um Eigentümer finanziell zu entlasten. Dazu gehört eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Darüber hinaus wird es Boni geben, die sich nach Ihrem Haushaltseinkommen richten. Außerdem gilt: Je früher Sie auf regenerative Energien umsteigen, desto höher fällt der Bonus aus. Nutzen Sie natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen, sparen Sie noch mehr. Insgesamt können Sie so eine maximale Förderung von 70 Prozent der Kosten beanspruchen.

Als Vermieter dürfen Sie bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf Ihre Mieter umlegen. Diese Umlage ist jedoch auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt. Zudem müssen Sie von der Summe die staatliche Förderung abziehen

Gerne vermitteln wir Ihnen einen direkten Kontakt zu entsprechenden Experten aus unserem Netzwerk. Diese beraten Sie gerne. 

Zurück zur News-Übersicht

Dirk Schemmer Immobilien e.K.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

0761 / 21444600

Freiburg

Kontakt
Direktkontakt

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden *

Anschrift Dirk Schemmer Immobilien e.K. Rieselfeldallee 34 79111 Freiburg
Hier finden Sie uns
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.