Welche energetischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden?
Der Klimawandel und die steigenden Energiekosten haben das Thema energetische Sanierung von Gebäuden in den Fokus gerückt. Gesetzliche Vorgaben und Förderprogramme sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche energetischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen und welche Rechtsgrundlagen dahinter stehen.
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt hat, die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Zu den wichtigsten Vorschriften zählen:
- Maximaler Primärenergiebedarf: Neubauten müssen bestimmte Grenzwerte für den Primärenergiebedarf einhalten. Dieser Wert gibt die Gesamtmenge an Energie an, die für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung unter Einbeziehung der vorgelagerten Ketten (z.B. Herstellung und Transport von Brennstoffen) erforderlich ist.
- Mindestdämmstandard: Außenwände, Dachflächen, Fenster und Türen müssen Mindestanforderungen an die Dämmung erfüllen, um Wärmeverluste zu minimieren.
- Erneuerbare Energien: Bei Neubauten muss ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies kann durch Solarthermie, Wärmepumpen oder eine Holzpelletheizung geschehen.
- Sanierungspflichten: Beim Austausch von Heizungsanlagen und beim Ausbau von Dachgeschossen oder Bauteilen in Bestandsgebäuden müssen ebenfalls bestimmte Dämmstandards eingehalten werden.
Heizungsanlagen und Heizkörper: Austausch und Inspektion
Das GEG schreibt vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht den neuesten technischen Standards entsprechen, ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Heizungsanlagen vorgeschrieben:
- Austauschpflicht: Konstanttemperatur-Heizkessel, die vor Oktober 1991 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Zudem müssen Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis spätestens Ende 2024 ausgetauscht werden, sofern keine Hybridlösung mit erneuerbaren Energien genutzt wird.
- Inspektion und Wartung: Heizungsanlagen müssen regelmäßig von Fachleuten auf ihre Energieeffizienz hin überprüft und gewartet werden. Dabei werden Kessel, Pumpen und Regelungen optimiert.
Energieausweis: Pflicht und Inhalte
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie und enthält folgende Informationen:
- Energiekennwert: Ein Kennwert für den Energieverbrauch bzw. -bedarf der Immobilie.
- Energieeffizienzklasse: Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient).
- Ausweisarten: Es gibt den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf berechnet.
- Empfehlungen: Angaben zu möglichen Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Förderprogramme und finanzielle Unterstützung
Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize, um energetische Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören:
- KfW-Förderprogramme: Im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen und Neubauten.
- BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter anderem den Einbau von effizienten Heizsystemen und die Nutzung erneuerbarer Energien.
- Steuerliche Abschreibungen: Bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich abgeschrieben werden.
Sanierungsfahrplan: Schrittweise zum Effizienzhaus
Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Hauseigentümern, schrittweise energetische Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Ein Energieberater erstellt dabei einen maßgeschneiderten Plan, der auf die spezifischen Gegebenheiten des Gebäudes und die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers abgestimmt ist.
Als Eigentümer gut informiert und vorbereitet
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern oft auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und schreibt Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung der Energieeffizienz vor. Eigentümer sollten sich über die spezifischen Anforderungen informieren und die verschiedenen Fördermöglichkeiten nutzen, um die Kosten zu reduzieren. Mit einem klaren Sanierungsfahrplan und der Unterstützung durch Förderprogramme lässt sich der Weg zu einem energieeffizienten und zukunftssicheren Gebäude erfolgreich beschreiten.
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