Das GEG – was kommt auf Immobilienbesitzer 2025 zu?

Der Klimaschutz gewinnt in Deutschland weiterhin an Bedeutung und wirkt sich unmittelbar auf die Immobilienbranche aus. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar 2024 gilt, bringt für Immobilienbesitzer auch 2025 wichtige Vorgaben mit sich. Worum es dabei geht und was Sie als Immobilieneigentümer jetzt wissen müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und beinhaltet Vorschriften zur Heizungstechnik, dem Wärmedämmstandard und dem Einsatz erneuerbarer Energien beim Neubau. Außerdem legt es fest, wann und wie ein Bestandsgebäude beim Kauf saniert werden muss.

Die aktuellen Regelungen und Fristen

Das GEG schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel gilt seit Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten.

Für Bestandsgebäude gelten gestaffelte Fristen:

  • In Großstädten (über 100.000 Einwohner) müssen Eigentümer bis spätestens zum 30. Juni 2026 die Anforderungen erfüllen.
  • In kleineren Städten und Gemeinden (unter 100.000 Einwohner) gilt die Frist bis zum 1. Juli 2028.

Im Jahr 2025 befinden wir uns somit in der Umsetzungsphase, in der viele Eigentümer ihre Heizsysteme anpassen oder erneuern müssen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Welche Heizanlagen sind zulässig?

Sie können zwischen verschiedenen erneuerbaren Energien wählen, darunter:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (Holz, Pellets)
  • Solarthermie-Hybridheizungen
  • Stromdirektheizungen
  • Gasheizungen, die mindestens 65 Prozent biogenes Flüssiggas oder nachhaltiges Biomethan nutzen

Fördermöglichkeiten 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer weiterhin mit attraktiven Förderungen. Die Grundförderung beträgt aktuell 30 Prozent der Investitionskosten, ergänzt durch Boni, die sich nach dem Haushaltseinkommen und dem Zeitpunkt der Umsetzung richten.

Besonders vorteilhaft sind zusätzliche Boni, wenn Sie natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen einsetzen. Insgesamt können Sie so eine maximale Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten.

Umlagefähigkeit bei Vermietung

Als Vermieter dürfen Sie bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf Ihre Mieter umlegen. Die Umlage ist auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter begrenzt. Dabei müssen Sie die staatliche Förderung von der umlegbaren Summe abziehen.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch 2025 einen direkten Kontakt zu Experten aus unserem Partner-Netzwerk, die Sie kompetent und individuell beraten.

Hinweis:Förderprogramme und gesetzliche Anforderungen können sich ändern. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Bestimmungen.

Wenn Sie eine individuelle Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung der GEG-Anforderungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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