Beschreibung
Erbbaurecht im Außenbereich, bebaut mit einem Ferienheim sowie einer Kapelle mit Versammlungsraum.
Ferienhaus
Es handelt sich um ein Ferienheim das aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss,
einem ausgebauten Dachgeschoss besteht und unterkellert ist. Die Grundrissaufteilung ist speziell
für die Ferienunterbringung größerer Gruppen zugeschnitten. Das Gebäude wurde um 1600 errichtet. Die Elektroinstallation ist einfach und umfasst Lichtschalter, Steckdosen sowie Deckenbrennstellen. Die
Außenanlagen sind insgesamt eher einfach gehalten. Auf dem Grundstück sind PKW-Stellplätze vorhanden.
Kapelle mit Versammlungsraum Bj. 1610 , Sanierung in 1955
2 Geschosse, Satteldach und Flachdach,
Zwei baulich verbundene Gebäudeteile, Kapelle und Versammlungsraum.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gästezimmer, Flur und Badezimmer. Über einen weiteren Eingang im
Erdgeschoss erreicht man dann über einen Flur den Besprechungsraum, das Bauernstüble und das Gruppenzimmer.
Darüber, im 1.OG befindet sich die Kapelle mit Eingang, Sakristei und Abstellraum.
Ausstattung
Kapelle mit Versammlungsraum
• Baujahr: 1610
• Zahl der Vollgeschosse: I, EG,
• Kapelle mit Satteldach
• Versammlungsraum mit Flachdach
Heizung: Ölheizung / Baujahr Heizung: 1955
Ferienheim
• Baujahr: um 1600
• Zahl der Vollgeschosse: II, EG und OG, Walmdach, unterkellert
• Niedrige Raumhöhe
Heizung: Ölheizung / Baujahr Heizung: 2006
Lage
Die Gemeinde Buchenbach liegt im Südwesten Baden-Württembergs im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
und ist Teil der Metropolregion Freiburg. Sie befindet sich rund 15 Kilometer östlich von Freiburg im
Breisgau und ist landschaftlich reizvoll am Eingang des Höllentals im Naturraum Südschwarzwald gelegen.
Die naturnahe Lage in Verbindung mit der Nähe zur Großstadt Freiburg verleiht Buchenbach eine hohe Wohn- und
Lebensqualität.
Das unmittelbar umliegende Gebiet ist sehr dünn besiedelt, die Einwohnerdichte beträgt weniger als 25 Personen pro
Hektar.
Zufahrt und Straßensituation:
• gesichert über die Spirzenstraße (K4907), und die letzten 3,3 km über einen Waldweg
Sonstiges
Der zukünftige Erwerber tritt in den Erbbaurechstvertrag ein. Das Erbbaurecht liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Die Gebäude müssen saniert / modernisiert werden.
Alle Angaben stammen vom Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Gewähr.
Sie möchten diese Immobilie besichtigen? Dann melden Sie sich unter 0761-21444600. Gerne vereinbaren wir einen individuellen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Energieausweis
| Baujahr |
1600 |
| Zustand |
Sanierungsbedürftig |
| Jahr der letzten Modernisierung |
1955 |